Solarstrom verkaufen: Lässt sich überschüssiger Solarstrom verkaufen?

Besitzer von privaten Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit, überschüssigen Strom an das Netz zu verkaufen, wenn sie ihn nicht selbst verbrauchen. Für diesen Strom werden sie vom öffentlichen Netzbetreiber mit einer Einspeisevergütung gefördert. Obwohl die Stromeinspeisevergütung immer noch die wirtschaftlichste Lösung ist, werden andere Modelle, durch den steigenden Strompreis, immer attraktiver. Die Direktvermarktung ist ein Ansatz, mit dem sich das Problem von überschüssigen Solarstrom lösen lässt.

Klimaschutz wird gefördert

Die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz wird seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (auch bekannt als EEG-Umlage) geregelt und regelt die Vergütung von überschüssigen Solarstrom. Das EEG wurde damals mit dem Ziel erlassen, die Nutzung erneuerbarer Energien für die Stromerzeugung zu fördern. Um die wirtschaftlichen Kosten, die mit dem Import fossiler Brennstoffe verbunden sind, zu senken, sollte es den Klimaschutz fördern und gleichzeitig die wirtschaftlichen Kosten senken.

Strom Einspeisung und die EEG-Umlage

Das EEG sieht eine schrittweise Absenkung der Einspeisevergütung als Reaktion auf den Ausbau der Photovoltaikkapazität vor. Die Höhe der Vergütung pro eingespeister kWh Strom hängt stark vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Daher ist es von Vorteil, sich so früh wie möglich im Internet anzumelden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig den aktuellen Vergütungssatz zur Strom einspeisung.

Selbst erzeugten Solarstrom verkaufen

Die Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich: Für Anlagen bis 10 kWp lag der Satz vor zehn Jahren noch bei 39 Cent, je nachdem, wann die Anlage erstmals registriert wurde. Da vor allem Aufdachanlagen derzeit einen Boom erleben, ist in Zukunft mit einer weiteren Senkung der Vergütung zu rechnen. In der Regel ist es kostengünstiger, den selbst erzeugten Strom zu verbrauchen, als ihn zu kaufen.

Das Ende der EEG-Förderung im Jahr 2021 könnte erhebliche Auswirkungen auf bis zu 15.000 Photovoltaikanlagen haben. In Deutschland richtet sich die Einspeisevergütung nach dem Datum der Inbetriebnahme und läuft nach 20 Jahren aus. Betreiber solcher sogenannter „Post-EEG-Anlagen“ wären nach dem zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Rechtsrahmen als „wilde Einspeiser“ eingestuft worden.

Kann ich den überschüssigen Strom an meinen Nachbarn verkaufen?

Wenn Sie Strom erzeugen und diesen an einen bestimmten Haushalt liefern, können Sie die Einspeisevergütung für Ihren selbst erzeugten Strom an Ihren Stromversorger abtreten, der dann die Einspeisevergütung für Ihren selbst erzeugten Strom erhält. Ihr virtuelles Stromguthaben wird nicht vom Versorger treuhänderisch verwaltet, sondern von Ihnen, nicht vom Versorger, für andere Personen zur Verfügung gestellt. In gewisser Weise ist es vergleichbar mit einer Handykarte, die Sie aufladen und mit der andere in Ihrem Namen telefonieren können.

Kann ich meinen Solarstrom überhaupt verkaufen?

Strom, der nicht von Ihnen verbraucht wird, kann in das Netz eingespeist und an Dritte verkauft werden. Der Netzbetreiber entschädigt Sie für diesen Strom, indem er Ihnen eine entsprechende Einspeisevergütung in Rechnung stellt. Als Betreiber einer Solaranlage sind Sie unabhängiger von Strompreisschwankungen – und Sie können ein zusätzliches Einkommen erzielen, indem Sie Ihren Solarstrom zusätzlich zu Ihrem Eigenbedarf in das Netz einspeisen. Darüber hinaus können Sie von staatlichen Subventionen für Solaranlagen profitieren. Wenn Sie Ihre Solarmodule an das Stromnetz anschließen, können Sie nicht nur Geld beim Strom sparen, sondern auch den einen oder anderen Euro verdienen.

Die Bezugspreise für Netzstrom steigen stetig

Dank des neuen Geschäftsmodells für Solarenergie müssen Sie den Strom nicht mehr zu Spotpreisen an das Netz verkaufen, sondern Sie verkaufen ihn direkt an Ihre gewerblichen Mieter zu festen Tarifen. In den meisten Fällen sind diese froh, Solarenergie von Ihnen zu beziehen, denn die Kosten für konventionellen Netzstrom steigen mit alarmierender Geschwindigkeit und ein Ende ist nicht in Sicht. Die Kosten für Solarenergie liegen heute deutlich unter 10 Cent pro Kilowattstunde. Konventioneller Strom hingegen ist mehr als doppelt so teuer und kostet im Durchschnitt 17-23 Cent pro Kilowattstunde, in einigen Fällen.

Die Einführung der Solarpflicht

Einige deutsche Bundesländer haben vor kurzem beschlossen, eine Solarpflicht für neu zu errichtende Gewerbegebäude einzuführen. Dies ist eine ideale Voraussetzung für den Erfolg des Geschäftsmodells der Solarstromversorgung. In diesem Fall liegt es auf der Hand, dass der erzeugte Strom direkt an die lokalen Verbraucher verkauft werden sollte. Wenn Sie Solarstrom an Mieter verkaufen, schaffen Sie eine Win-Win-Situation. Was könnten Sie sich mehr wünschen? Ihre Kunden sparen Geld bei den Stromkosten und der EEG-Umlage, und Ihr Unternehmen macht Gewinn – was könnte besser sein?

Quelle: Der Gebäude Energieberater

Kann man den Strom an private Mieter im Haus verkaufen?

Wenn Sie über die Installation einer Photovoltaikanlage als Investition nachdenken, stellt sich natürlich die Frage, wie Sie das meiste Geld aus dem erzeugten Solarstrom herausholen können. Ist es wegen der Einspeisevergütung? Oder ist es der Eigenverbrauch von Gütern und Dienstleistungen, einschließlich der Erhebung der Vergütung, der noch vom Staat unterstützt wird? Eine Alternative ist der Verkauf des Solarstroms an Privatpersonen, z.B. an einen Mieter in dem betroffenen Gebäude, wenn dies die kostengünstigste Option ist.

Theoretisch hat jeder Besitzer einer Photovoltaikanlage die Freiheit, mit dem von seiner Anlage erzeugten Solarstrom zu machen, was er will. Außerdem gibt es schon lange kein Strommonopol mehr, was bedeutet, dass jeder einzelne Haushalt die Möglichkeit hat, seinen Stromlieferanten selbst zu wählen. Daher ist der Abschluss eines Stromliefer- und -abnahmevertrags erforderlich, um diese Lieferverpflichtung rechtsverbindlich zu erfüllen.

Ist der Stromverkauf an Mieter lohnenswert?

Nicht alle Pläne der Regierung, Strom zu verkaufen, der durch auf den Dächern von Gewerbegebäuden installierte Solarpaneele erzeugt wurde, sollten von vornherein abgelehnt werden, denn es gibt einige Fälle, in denen eine solche Strategie absolut notwendig ist. Möglicherweise werden die Zeiträume nach dem Auslaufen der gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisevergütung oder im Falle eines problematischen Anschlusses an das öffentliche Stromnetz als Beispiele herangezogen.

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